FAQ
Ihre Fragen – meine Antworten
Vor der Beauftragung, aber auch während der Mandatszeit kommen immer wieder Fragen, die sich rund um das (beginnende) Mandatsverhältnis drehen. Die wichtigsten Fragen werden hier beantwortet.
Muss ich zwingend für eine Beratung oder Besprechung in der Kanzlei vorbei kommen?
Nein, das müssen Sie nicht. Dank der Kommunikationsmittel Telefon und E-Mail kann die Zusammenarbeit ohne persönliches Erscheinen in meiner Kanzlei erfolgen.
Wichtig: Es erfolgt keine postalische Kommunikation!
Welche Unterlagen brauchen Sie zur Bearbeitung meines Mandates?
Das kommt ganz darauf an, um welches Thema es sich handelt. Für die Bearbeitung eines Falles im Mietrecht benötige ich immer den Mietvertrag.
Wie kommt ein Mandatsverhältnis zustande?
Ich sende Ihnen die Mandatsunterlagen per E-Mail zu, die Sie ausdrucken, vollständig und leserlich ausfüllen und mit Ihrer Original-Unterschrift per Post an mich zurücksenden. Sobald die Unterlagen bei mir in der Kanzlei ankommen, entsteht das Mandatsverhältnis.
Muss ich einen Vorschuss leisten?
Ja, Sie müssen einen Vorschuss leisten. Leider musste ich in der Vergangenheit die Erfahrung machen, dass Mandanten für meine Tätigkeit nicht bezahlen wollten.
Wie hoch ist der Vorschuss?
Der Vorschuss beträgt eine Arbeitsstunde, welche aktuelle mit 166,60€ (inkl. USt) berechnet wird.
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Die bezahlt doch alles?
Diese Frage ist mit einem eindeutigen Nein zu beantworten. Je nachdem, ob Sie eine Selbstbeteiligung haben, schulden Sie diese auf jeden Fall.
In den meisten Fällen zahlen die Rechtsschutzversicherungen kein Kilometergeld oder Abwesenheitsgeld, wenn ich für Sie an einem Gerichtstermin teilnehme. Zudem bezahlen Rechtsschutzversicherung nur die gesetzlichen Gebühren und nicht die Kosten der Vergütungsvereinbarung.
Am besten Sie schauen sich Ihre Vertragsunterlagen genau an und fragen ggf. nochmal bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nach.
Wie wird das Mandat von Ihnen geführt?
Transparenz und enge Zusammenarbeit stehen bei meiner Arbeit/ Tätigkeit im Vordergrund. Ich informiere Sie per E-Mail oder Telefon über eingehende Schriftsätze der Gegenseite und bespreche mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit die Zusammenarbeit ohne Rechtfertigung zu beenden.
Die Erstberatung zu meinem Fall ist doch sicherlich kostenlos oder?
Nein, das ist nicht richtig. Die Annahme das Erstgespräch sei kostenlos ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Auch das Erstgespräch (auch erstes Beratungsgespräch genannt) ist eine anwaltliche Dienstleistung, die durch den Mandanten zu vergüten ist.
Sagen Sie auch ehrlich, wie Sie die Erfolgsaussichten/ das Risiko einschätzen?
Ganz sicher Ja. Manchmal ist es leider so, dass die Gegenseite im Recht ist und die Erfolgsaussichten nicht optimal sind. Ich kläre Sie vollumfänglich und ehrlich über Erfolgsaussichten und das Risiko des Unterliegens auf.
Was kostet die anwaltliche Tätigkeit?
Gute Arbeit kostet Geld. Deshalb erwarte ich für meine Tätigkeit eine angemessene Vergütung durch den Mandanten. Es ist in der Branche üblich und letztlich sogar vom Gesetzgeber gewollt, dass eine Abrechnung meiner Tätigkeit auf Stundenbasis erfolgt. Der aktuelle Stundensatz beträgt 166,60€ (inkl. USt). Hierbei wird minutengenau abgerechnet. Sie bezahlen nur die für die Bearbeitung benötigte Zeit.
Wie wird mein Mandat abgerechnet? Gibt es Abrechnungsintervalle?
Bei länger dauernden Mandaten erfolgt die Abrechnung monatlich bzw. nach 5 Arbeitsstunden. Selbstverständlich kann auch ein anderer Abrechnungszeitraum vereinbart werden. Sprechen Sie mich an, wenn Sie eine abweichende Zahlungsart bevorzugen.
Habe ich als Mandant die Möglichkeit Kosten zu minimieren?
Ja, diese Möglichkeit besteht. Senden Sie mir Bilder in den Formaten .jpeg und zusätzlich als .pdf. Geben Sie den Bildern/ Dokumente nachvollziehbare Namen. Bestehen die Bilder/ Dokumente aus mehreren Seite, nummerieren Sie bitte die Dateien.